§ 1 Name, Sitz und Gründungsdatum
Der Fanclub führt den Namen Wild VfB Boys Heuberg (WVB Heuberg), hat seinen Sitz in Stetten a.k.M. und wurde am 24.08.2005 gegründet.
§ 2 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
§ 3 Zweck des Vereins
Sinn und Zweck des Vereins ist die Unterstützung des VfB Stuttgart bei Heim - und Auswärtsspielen. Er bemüht sich, im Rahmen eines aktiven Clublebens das Bild der Fans in der Öffentlichkeit positiv zu beeinflussen Der Verein ist politisch neutral und hat keine rechtextremistische Inhalte.
§ 4 Beginn und Ende einer Mitgliedschaft
a.) Mitglied kann grundsätzlich jede Person werden, die das 18. Lebensjahr
vollendet hat. Über eine Aufnahme, der schriftlich eingereicht werden muß,
entscheidet der Vorstand. Bei einer Ablehnung müssen dem Antragsteller
hierfür die Gründe mitgeteilt werden.
b.) Jedes Mitglied muß sich zum Gewaltverzicht bereit erklären.
c.) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluß.
d.) Die Austrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen.
e.) Der Ausschluß erfolgt
· bei grobem oder wiederholtem Verstoß gegen die Satzung oder den
Interessen des Vereins.
· wegen unehrenhaftem Verhaltens inner - und außerhalb des Vereins.
· aus sonstigen schwerwiegenden Gründen.
f.) Über den Ausschluß entscheidet der Vorstand.
g.) Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche
gegenüber dem Verein.
§ 5 Jahresbeitrag
Der Verein erhebt einen Jahresbeitrag, dessen Höhe von der Mitgliedsversammlung beschlossen wird.
§ 6 Vorstand
Der Vorstand muß aus Vereinsmitgliedern bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied
aus dem Verein aus, so erlischt automatisch dessen Organstellung. Der Vorstand
besteht aus:
a.) dem 1. und 2. Vorsitzenden
b.) dem Kassenwart
c.) Schriftführer
d.) Beisitzer
Der Verein wird von dem 1.Vorsitzenden vertreten, ersatzweise vom 2. Vorsitzenden.
Der Kassenwart verwaltet die Vereinskasse und hat über Ein- und Ausgaben
lückenlos Buch zu führen.
§ 7 Wahl des Vorstandes
Der Vorstand wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Der Vorstand muß von Zweidrittel der anwesenden Mitgliedern gewählt werden. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus seinem Amt aus, so ist, soweit keine ordentliche Mitgliederversammlung in dem Zeitraum stattfindet, in den folgenden 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Dort wird ein Ersatzmitglied gewählt.
§ 8 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Der Vorstand hat die
Mitglieder zwei Wochen vorher schriftlich zu informieren.
Auf Mitgliederversammlungen gefaßte Beschlüsse sind gültig,
wenn die einfache Mehrheit der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder zustimmt.
§ 9 Vereinsauflösung
Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluß der Mitgliederversammlung,
wobei dreiviertel der anwesenden Mitglieder für die Auflösung des
Vereins stimmen müssen. Bei Auflösung des Vereins wird das gesamte
Vermögen unter allen Mitgliedern aufgeteilt